(gemäss der Beitrags- und Gebührensatzung gültig ab dem 01.05.2020 für den Wasserzweckverband Straubing-Land)
Die Wasserverbrauchsgebühr wird erhoben:
- pro Kubikmeter (= 1000 ltr.) entnommenen Wassers
netto 1,21 € zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer 0,09 €; brutto 1,30 €
- bei Verbrauch über einen Bauwasserzähler oder sonstigen beweglichen Wasserzähler pro Kubikmeter entnommenen Wassers
netto 1,50 € zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer 0,11 €; brutto 1,61 €
Die Grundgebühr wird erhoben:
bei Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Q3)
Nenndurchfluss | Netto | zzgl. MwSt | Brutto |
bis 4 m3/Std. | 95,00 €/Jahr | 6,65 € | 101,65 €/Jahr |
bis 10 m3/Std. | 147,00 €/Jahr | 10,29 € | 157,29 €/Jahr |
bis 16 m3/Std. | 196,00 €/Jahr | 13,72 € | 209,72 €/Jahr |
bis 25 m3/Std. | 288,00 €/Jahr | 20,16 € | 308,16 €/Jahr |
DN 50 | 633,00 €/Jahr | 44,31 € | 677,31 €/Jahr |
DN 80 | 769,00 €/Jahr | 53,83 € | 822,83 €/Jahr |
DN 100 | 919,00 €/Jahr | 64,33 € | 983,33 €/Jahr |
über DN 100 | 1.331,00 €/Jahr | 93,17 € | 1.424,17 €/Jahr |
Termine für die Vorauszahlungen bei der Wasserverbrauchsgebühr:
15.05., 15.08 und 15.11 jeden Jahres
Beiträge für Neuanschlüsse:
Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet.
Der Beitrag beträgt:
pro m² Grundstücksfläche: netto 0,80 € zzgl. Mehrwertsteuer 0,06 €; brutto 0,86 €
pro m² Geschossfläche: netto 3,03 € zzgl. Mehrwertsteuer 0,21 €; brutto 3,24 €
Erstattung des Aufwandes für den erstmaligen Grundstückanschluss (Neuanschluss):
in der jeweils tatsächlichen Höhe mit Ausnahme des Aufwandes, der auf Teile des Grundstücksanschlusses entfällt,
die sich im öffentlichen Straßengrund befinden
Bei den Gebühren und Beiträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in der derzeit geltenden Höhe von 7 % ausgewiesen.